Altkleidersammlung verpflichtet

Werden Hose, Pullover oder Winterjacke nicht mehr regelmäßig getragen, gefallen nicht mehr oder entsprechen nicht der neusten Mode, wandern sie im besten Fall direkt in die Altkleidersammlung und werden beispielsweise von TEXTILTIGER direkt zu Hause klimaneutral abgeholt. Damit ist für viele Konsumentinnen und Konsumenten der Prozess der Altkleiderentsorgung abgeschlossen. Aber gibt es Regeln, die wir bei der Entsorgung beachten müssen und welche Gesetze und Pflichten haben Sammler und Entsorger im Umgang mit Textilabfällen?

Altkleider sind eine wichtige Ressource – das gilt sowohl für gemeinnützige Kleiderkammern und den Secondhand-Handel als auch für Recyclingunternehmen, die die nicht mehr tragbaren Kleidungsstücke weiterverarbeiten. Um unseren Altkleidern als Verbraucherin oder Verbraucher die Möglichkeit zu geben, weiter verwendet zu werden, müssen wir aber einiges beachten. Gleiches gilt auch für Altkleidersammler und Entsorgungsunternehmen, die eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, Leitfäden und Strategien umsetzen müssen.

Für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft: Altkleider richtig entsorgen

Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für die Entsorgung ihrer Altkleider entscheiden, übergeben diese im besten Fall an Altkleidersammler oder entsorgen sie im Altkleidercontainer, die in den meisten Städten zu finden sind. Immer wieder werden Kleidungsstücke aber auch über den Restabfall entsorgt. Damit verstößt man zwar gegen keine Entsorgungsvorschrift, denn Altkleider gehören nach dem Abfallrecht zu den Restabfällen, man handelt aber nicht wirklich nachhaltig. Denn Altkleider können so nicht gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wiederverwendet oder verwertet werden. Seitdem Inkrafttreten der Novelle des KrWG von 2020 schreiben Kommunen vermehrt Dienstleistungen zum Textilrecycling aus und übernehmen gleichsam die Verantwortung von der Übernahme der entsorgten Kleidung bis zur Verwertung. Ab Januar 2025 sieht das KrWG die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien vor. Damit setzt der Gesetzgeber die EU-Abfallrahmenrichtlinie auch im nationalen Gesetz um. Genaue Angaben zur Ausgestaltung der Sammlungspflicht macht der Gesetzgeber bis dato nicht und überlässt diese den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Zudem müssen mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie Maßnahmen umgesetzt werden, die die Verwendung und Verwertung sowie die Schaffung von Systemen zur Förderung von Reparatur unterstützen. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl weiterer Regelungen, die auf die nachhaltige Ausrichtung der Textilbranche abzielen. Hierzu gehören u. a. die EU-Textil-Strategie, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die Biozid-Verordnung. Auch wenn man diese Regelungen auf den ersten Blick nicht direkt in Verbindung mit Altkleidersammlung bringt, haben sie einen großen Einfluss auf die gesamte Textilbranche und betreffen damit auch Kleidungsstücke, die mit dem Aussortieren zurück in den textilen Kreislauf gelangen.

Illegale Altkleider-Sammlungen sind ein großes Problem

In Deutschland brauchen Altkleidersammler – unabhängig davon, ob sie sozialen Projekten zugutekommen, als Secondhand-Kleidung weiterverkauft oder zu Recyclingrohstoffen weiterverarbeitet werden – eine Genehmigung. Das gilt sowohl für die Haustürsammlungen als auch das Aufstellen von Kleidercontainern. Verstoßen Sammler gegen die Genehmigungspflicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die Abfallbehörden verfolgt werden kann. Die Genehmigung muss dabei nicht beim Recyclingunternehmen liegen, sondern beim Sammler der Altkleider. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es allerdings schwierig zu identifizieren, ob es sich um seriöse Sammler wie TEXTILTIGER oder um ein „schwarzes Schaf“ der Branche handelt. In den meisten Fällen geben illegale Sammler einen fingierten „guten Zweck“ an oder missbrauchen christliche Symbole o. ä.. Das sorgt für große Skepsis – auch den legalen Altkleidersammlern gegenüber. Deshalb unser Tipp: Auf der Suche nach einem seriösen Altkleidersammler sollte man Unternehmens wählen, die konkrete und nachprüfbare Angaben zu ihren Altkleidersammlungen machen. Das hat auch für TEXTILTIGER höchste Priorität: Wir wollen mit all den Vorurteilen aufzuräumen und Aufklärung über unsere Branche betreiben. Dafür setzen wir auf die volle Transparenzunseres Angebots. Wir sind überzeugt, dass wir so einen großen Beitrag leisten können, die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten. Buche jetzt deine Altkleiderabholung bei TEXTILTIGER.

Quellen

• BVSE - Fachverband Textilrecycling: Wie erkennt man seriöse Kleidersammlungen und was kann man gegen illegale Sammlungen tun?; https://www.bvse.de/themen/geschichte-destextilrecycling/wie-erkennt-man-serioese-kleidersammlungen-was-kann-man-gegenillegale-sammlungen-tun.htm

l• BVSE - Fachverband Textilrecycling: Alttextilien – BVSE-Leitfaden für die öffentlicheVergabe; https://www.bvse.de/themen/geschichte-des-textilrecycling/wie-erkennt-manserioese-kleidersammlungen-was-kann-man-gegen-illegale-sammlungen-tun-2.html

• Umwelt Bundesamt: Abfallvermeidung von Textilien – Übersicht zu gesetzlichenRegelungen, Leitfäden, Streategien, Umweltzeichen und Siegeln;https://www.ressourcenwende.net/wp-content/uploads/2021/12/211213_uba_hg_abfallvermeidung_textilien_bf.pdf

• Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Förderung derKreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen;https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/

• VKU: Neufassung der kommunalen Getrenntsammelpflichten;https://www.vku.de/themen/infrastruktur-und-dienstleistungen/neufassung-derkommunalen-getrenntsammelpflichten/

• Zweckverband Entsorgungsregion West: 3.6.5 Altkleider;https://www.zew-entsorgung.de/site/assets/files/1283/awk_teilfortschreibung.pdf• Deutsches Rotes Kreuz: Getrenntsammlungspflicht – Kein Grund zum Aktionismus;https://drk-wohlfahrt.de/blog/eintrag/getrenntsammlungspflicht-kein-grund-zuaktionismus/